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Fachbetrieb nach WHG

Fachbetrieb nach WHG

wewaton® ist als Fachbetrieb nach dem Wasser­haushaltsgesetz (WHG) zugelassen und registriert.

Dichtflächen, Auffangwannen und Auffangtassen sind ein Sonder­gebiet der wasserundurchlässigen Stahlbetonkonstruktion. Die Vorgaben hierzu sind in der Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ festgelegt.

Bei solchen Dichtflächen gilt generell die Überwachungsklasse ÜK 2, welche wewaton® als anerkannte und registrierte Betonprüfstelle E ebenfalls abwickeln kann.

Ein besonders wirtschaftliches Arbeiten ist hier durch den Einsatz einer Kombinationsbewehrung möglich. Dies bedeutet, dass zusätzlich zur schlaffen Bewehrung ein Stahlfaserbeton zur Anwendung kommt. Dabei wird die hohe Wirksamkeit der Stahlfasern beim Bewehrungsgrad angerechnet. Hierfür sind allerdings erweiterte Erstprüfungen des Betons notwendig.

wewaton® kann auf eine langjährige Erfahrung mit dem Einsatz von Stahlfaserbetonen als Qualitätsprodukt zurückgreifen.

Bei WHG-Anforderungen findet eine enge Zusammenarbeit mit dem LGA Abteilung Bautechnik statt. Gerne sind wir bei den erforderlichen Sachverständigenabnahmen behilflich.

 

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